Hinweise

Auf Basis der Orientungshilfe des Deutschen Tourismusverbandes gilt nachfolgender folgender Hygieneplan für das Ferienhaus Dittmar:

Unser Vertrauen, dass Sie für andere verantwortungsvoll und eigenverantwortlich handeln ist die Basis der nachfolgenden Hinweise an unsere Gäste . Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste sich ohnehin so verhalten würden: die nachfolgenden Hinweise sind Teil unserer rechtlichen Verpflichtung als Gastgeber und dienen der Klarstellung und Rechtssicherheit:

  • Reisen Sie nur, wenn dies behördlich erlaubt ist. Bitte reduzieren Sie den persönlichen direkten Kontakt mit dem Gastgebern (z.B. benutzen Sie die Schlüsselbox für Check in und Check out)
    Bitte tragen Sie dazu bei, dass es im Haus nicht zu einem erhöhten Risiko durch Infektionen kommt. Das bedeutet insbesondere, dass Sie nach „der Rückkehr von draußen“ und auch sonst wenn es geboten scheint regelmäßig die Hände mit Seife für mind. 20 Sek. waschen; ggf. auch Hände etc. desinfizieren.
  • Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen durch eine Hust – und Niesenetikette, das Einhalten des Mindestabstandes bei Besorgungen, Ausflügen, Einkauf etc..
  • Bitte denken Sie daran, in öffentlichen Gemeinschaftsbereichen der Gemeinde (z.B. im Ammergauer Haus) einen Mundschutz zu tragen.
Ferienhaus Valentin, Oberammergau
  • Wir vermieten das Haus nur an Mitglieder einer Familie oder Lebensgemeinschaft als ganzes Ferienhaus, um mögliche Probleme mit dem Mindestabstand innerhalb des Hauses von vornherein auszuschließen.
  • Wir bitten Sie, innerhalb des Hauses keine zusätzlichen Gäste empfangen: Es ist nur schwer möglich, den Mindestabstand dort einzuhalten und die Gemeinschaftsräume angemessen vor- und nachzubereiten.
  • Bitte notieren Sie, welche Gäste Sie z.B. im Garten zu welchem Zeitpunkt empfangen haben, damit ggf. ein contact tracking möglich ist.
  • Ihnen steht zusätzlich zur normalen Seife ein Desinfektionsmittel im Eingangsbereich zur Verfügung.
    Außerdem gestatten wir in dieser Zeit die Benutzung der Waschmaschine im Keller; empfohlen werden Waschgänge mit 60 Grad. Bitte denken Sie an einen freiwilligen Kostenbeitrag für die Benutzung der Waschmaschine.
  • Reinigungsmittel stehen Ihnen zur Verfügung: z.B. im Bad oben links oder unter der Spüle.
    Wir erwarten, dass Sie als Gast in dieser Zeit auch bei Ihrer Abreise mehr als sonst auf das ordentliche und saubere Hinterlassen des Hauses achten, damit die Gefahr möglicher Ansteckungen des Reinigungspersonals und der Gastgeber reduziert wird.
  • Besonders intensiv sind bitte Bad- und Toilettenoberflächen und häufig benutzte Oberflächen wie Türklinken, Fenstergriffe, Tische, Bettrahmen, Treppengeländer, Lichtschalter und häufig berührte Gegenstände wie Fernbedienung, Wasserkocher, Herd, Kaffeemaschine, Kühlschrank zu reinigen. Bitte entsorgen Sie Ihre Taschentücher, Masken, Handschuhe und Ähnliches angemessen in einem verschlossenen Plastikbeutel im Restmüll.

Wenn Sie vor Ihrer Anreise entsprechende Symptome verspüren, treten Sie die Reise nicht an.

Wenn Sie während ihrer Reise erkranken, informieren Sie uns und die zuständigen Gesundheitsbehörden sofort: www.rki.de/mein-gesundheitsamt

Sollte Sie im Nachgang Symptome entwickeln oder positiv getestet werden, sind wir sofort zu informieren, damit alle anderen geschützt werden können. Informationen dazu finden Sie hier auf der Website des RKI.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Aufenthalte im Haus Valentin in der Eugen Papst Str.5 in 82487 Oberammergau gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

Der Vermieter, Herr Thomas Dittmar und jeder, der das Haus mieten will (Mieter) akzeptieren diese Bedingungen als Vertragsbestandteil beim Abschluss eines Miet- oder Beherbergungsvertrages.

1 Mietgegenstand und Zweck

  • Der Vermieter vermietet an den Mieter das Haus in der Eugen Papst Str.5 für den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum (Gesamtzeitraum) und die vereinbarte Personenzahl zum Zwecke der Erholung (touristischer Aufenthalt).

 

Andere Zweckbestimmungen sind grundsätzlich möglich, aber vorher gesondert schriftlich zu vereinbaren (Miete auf Zeit, gewerbliche Nutzung).

1.2 Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Dazu liegen entsprechende Fotos beim Vermieter und auf der internet Seite: www.valentin-oberammergau.de.

1.3 Bei einem wesentlichen Mangel durch eine mangelhafte Reinigung des Hauses hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich mitteilt (bis 18h am Anreisetag, spätestens innerhalb 1h nach Anreise, Tel.004915151198972).

1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustür-/Wohnungsschlüssel. Für Notfälle hält der Vermieter einen Schlüssel in einer weiteren Schlüsselbox vor Ort für den Mieter und ggf. Vermieter bereit.

2 Mietzeit, An- und Abreise

2.1 Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der Buchungsbestätigung bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.

2.2 Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 15:00 und 24:00 Uhr
bezogen werden. Es steht eine Schlüsselbox mit 1 Schlüssel im Eingangsbereich zur Verfügung. Der Code wird dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt.

2.3 Frühere oder spätere Anreise oder Abreisezeit ist zuvor mit dem Eigentümer/ Thomas Dittmar zu klären. Sie kann im Einzelfall möglich sein, aber dies liegt an der Buchungssituation (Ankunft der nächsten Gäste) und der Verfügbarkeit des Gastgebers / des Reinigungspersonals.

2.4 Am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr.

2.5. Der Mieter informiert den Vermieter rechtzeitig über Namen aller mit ihm reisenden Gäste sowie seine Heimataddresse (gemeldeter Erstwohnsitz). Der Vermieter meldet den Mieter bei dem Tourismusbüro im Ammergauer Haus als Gast an.

 

3 Mietpreis und Zahlungsweise

3.1 Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten Buchungsbestätigung aufgeschlüsselt.

3.2. Der Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung von 500 € innerhalb von fünf Tagen nach der Buchung zu bezahlen. Wird die Anzahlung nicht geleistet, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Der Vermieter hat ohne Anzahlung das Recht, den Vertrag bis zum Reisebeginn einseitig zu kündigen; der Vertrag wird dann mit dieser Kündigung durch den Vermieter nichtig.

3.3 Konto

Die Anzahlung ist auf das Konto Thomas Dittmar DE80702501500029230141 einzuzahlen.

  • Die Restzahlung ist spätestens am Tag des Reiseantritts auf das gleiche Konto zu zahlen.
  • Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weiter Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Zusätzlich zum Mietpreis ist der Mieter verpflichtet, die Kurtaxe gemäß der jeweiligen Gebührenverordnung der Gemeinde Oberammergau zu bezahlen. Die Kurtaxe beläuft sich am 1.7.2021 auf den Betrag von 2,50 € pro Erwachsenem / pro Nacht.

 

3.4 Haustiere

Haustiere sind leider nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann der Vermieter vorher einem (kleinen) Haustier zustimmen. Dies muß schriftlich erfolgen. Ein Verstoß gegen das Haustierverbot berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages und verpflichtet den Mieter zum sofortigen Verlassen des Hauses; der volle Mietpreis bleibt dennoch geschuldet. Der Mieter stimmt der Zahlung von zusätzlichen Reinigungskosten von pauschal 100 € an den Vermieter unwiderruflich zu. Der Vermieter hat darüber hinaus Anspruch auf vollständige Erstattung aller zusätzlichen Kosten durch den Mieter.

 

3.5 Rauchen

Das Rauchen ist innerhalb der Räume nicht gestattet. Der Mieter stimmt bei einem Verstoß der Zahlung von zusätzlichen Reinigungskosten von pauschal 100 € an den Vermieter unwiderruflich zu. Der Vermieter hat darüber hinaus Anspruch auf vollständige Erstattung aller zusätzlichen Kosten durch den Mieter.

4 Stornierung

4.1 Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, gilt folgendes:

  • Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn bleiben 50% des vereinbarten Preises für den Gesamtzeitraum geschuldet.
  • Bei einem Rücktritt kürzer als 4 Wochen pro Mietbeginn bleiben 90% des vereinbarten Preises für den Gesamtzeitraum geschuldet.

Sollte aufgrund einer behördlichen Anordnung der Urlaub in Oberammergau untersagt sein, wird der volle vereinbarte und gezahlte Preis erstattet.

4.3 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

4.4 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

5 Haftung und Pflichten des Mieters und Vermieters

5.1 Mieter und Vermieter verpflichten sich zur Einhaltung des Hygienekonzeptes des Hauses Valentin (siehe valentin-oberammergau.de).

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind grundsätzlich schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.

5.2 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.

5.3 Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

5.4 Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich auch, den Vermieter rechtzeitig auf entstandene Schäden hinzuweisen. Der Vermieter wird versuchen, diese kostengünstig zu reparieren.

5.5. keine Haftung für Spielgeräte

Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch den Gebrauch von Spielgeräten (z.B. Schaukel), Fahrrädern, Tischtennisplatten oder Volleyball / Fußballspielen. Die Benutzung aller Geräte erfolgt immer und ausschließlich auf eigene Gefahr des Gastes. Die Schaukel und die Tischtennisplatte sind nicht vom TÜV abgenommen, ob sie dennoch auf eigene Gefahr benutzt wird, hat der Gast vor Ort selbst zu entscheiden. Im Zweifel ist die Schaufel abzuhängen oder auf die Nutzung der Tischtennisplatte zu verzichten.

5.6. Strom

Der Mieter verpflichtet sich, Strom nur bis zu einer für Ferienhäuser üblichen normalen Abnahmemenge zu verbrauchen. Ab einer Abnahmemenge von über 600 kWh (dies entspricht etwa 1/10 des Jahresverbrauchs einer sechsköpfigen Familie) wird dem Mieter der gesamte von ihm verbrauchte Strom komplett und zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Mieter verzichtet insbesondere auf das Laden von E-Autos ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter.

5.7. Vereinbarungen zur Mülltrennung

Die Gemeinde Oberammergau stellt an alle Bewohner und Gäste Anforderungen hinsichtlicht der Mülltrennung, die auch im Haus Valentin eingehalten werden.

Der Mieter verpflichtet sich, den Müll ordnungsgemäß zu trennen (Plastik gelb, Rest schwarz, Papier blau – Biomüll auf den Kompost) und die Tonnen für den Abholdienst rechtzeitig an die Strasse zu stellen. Termine dazu kann er im Internet, von der Gemeinde oder direkt vom Vermieter jederzeit erfahren. Zusätzliche Kosten für zusätzlichen Müllabtransport aufgrund fehlender rechtzeitiger Bereitstellung der Tonnen trägt der Mieter.

Nicht auf den Kompost gehören Essenreste wie Nudeln oder Fleisch.

Sollte eine ordnungsgemäße Mülltrennung nicht erfolgen und die Gemeinde den Abtransport des gemischten Mülls verweigern, entstehen durch Sortierung und neue Bestellung zusätzliche Kosten. Der Mieter stimmt der Zahlung von zusätzlichen Reinigungskosten von pauschal 100 € an den Vermieter unwiderruflich zu. Der Vermieter hat darüber hinaus Anspruch auf vollständige Erstattung aller zusätzlichen Kosten durch den Mieter.

(Anmerkung: mit dieser Regelung ist nicht ein kleines Versehen gemeint sondern das weitgehende Ignorieren von Zweckbestimmung und Farben der Tonnen)

5.8. Vereinbarungen zur Reinigung

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und die Schlüssel auszuhändigen bzw. im Objekt / der Schlüsselbox zu lassen. Dies heißt insbesondere:

  • der Kühlschrank ist vollständig zu leeren.
  • das Geschirr ist vollständig zu spülen.
  • das Haus ist besenrein

Sollte das Haus nicht in einem normalen und akzeptablen Zustand hinterlassen werden, stimmt der Mieter der Zahlung von zusätzlichen Reinigungskosten von pauschal 100 € an den Vermieter unwiderruflich zu. Der Vermieter hat darüber hinaus Anspruch auf vollständige Erstattung aller zusätzlichen Kosten durch den Mieter.

Der Vermieter ist verpflichtet, den nicht ordnungsgemäßen Zustand zu dokumentieren (Fotos) und dies dem Gast auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Verstoß gegen die maximale Personenanzahl

Wenn mehr als 6 Personen in dem Haus nächtigen ist eine gesonderte schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Liegt diese nicht vor und nächtigen mehr als 6 Personen in dem Haus, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag sofort zu beenden, der Mieter ist dann verpflichtet, das Haus sofort zu verlassen und er bleibt zur vollen Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Mieter stimmt in diesem Fall auch der Zahlung einer zusätzlichen Reinigungsgebühr von 100 € unwiderruflich zu. Der Vermieter hat darüber hinaus Anspruch auf vollständige Erstattung aller zusätzlichen Kosten durch den Mieter.

6 Schriftform, salvatorische Klausel, Gerichtsstand

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksame bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

6.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München. Es gilt das deutsche Recht.